Krankenkasse vs. Finanzierung von Brillen und Kontaktlinsen: In Österreich sind Brillen und Kontaktlinsen nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass die Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Diese Tatsache führt oft zu Verwirrung und Fragen bei Kunden, aber auch bei Privatpersonen. In diesem Artikel werden wir uns damit auseinandersetzen, warum Brillen und Kontaktlinsen nicht von der Krankenkasse bezahlt werden und welche Alternativen es gibt, um die Kosten für diese beiden Produkte zu decken. Legen wir los.
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Schneller Faktencheck Österreich
Punkt | Detail | Betrag/Regelung |
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Kostenbeteiligung | Selbstbehalt für Heilbehelfe und Hilfsmittel | Grundsätzlich 10% |
Mindestkostenanteil | Erhöhung ab 1. Jänner 2020 | € 35,80 (allgemein), € 107,40 (für Sehbehelfe) |
Ausnahmen | Befreiung vom Kostenanteil | Medizinische Rehabilitation und bestimmte Personenkreise |
Satzungsmäßige Höchstgrenzen | Einheitliche Höchstgrenze ab 1. Jänner 2020 | € 1.432,00 (Heilbehelfe/Hilfsmittel), € 3.580,00 (spezielle Hilfsmittel) |
Jahresabgrenzung | Rechnungsvorschrift | Aufwendungen für 2019 bis Ende Februar 2020 erfassen |
Neue UID-Nummer der ÖGK | Steuerliche Veränderung | ATU745526 |
Schneller Faktencheck Deutschland
Krankenkasse | Zuschuss pro Jahr | Bedingung |
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mhplus Krankenkasse | 350,00 € | Bonusmaßnahmen im Benefit-Gesundheitsbonus |
BERGISCHE Krankenkasse | 300,00 € | Alle 3 Jahre im Bonusprogramm |
SBK | 205,00 € | Über gesetzlichen Anspruch hinaus im Bonusprogramm |
Novitas BKK | 200,00 € | Bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm |
hkk Krankenkasse | 188,00 € | Aus Gesundheitsguthaben, Ersatz-/Zweitbrille für Kinder/Jugendliche |
BARMER | 150,00 € | Einmal jährlich im Bonusprogramm |
KKH | 120,00 € | Im Rahmen eines Gesundheitsbudgets bei Nutzung des Bonusprogramms |
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER | 100,00 € | Einmalig bei augenärztlich verordneter Sportbrille |
BKK Akzo Nobel Bayern | 40,00 € | Alle vier Jahre |
BKK HERKULES | 30,00 € | Bei Korrekturbedarf von min. 0,5 Dioptrien je Auge, alle zwei Jahre |
Erklärung der Regelungen im Sozialversicherungsgesetz (SVG)
In Österreich sind die Regelungen, die bestimmen, welche Leistungen von der Krankenversicherung übernommen werden, im Sozialversicherungsgesetz (SVG) festgelegt. Laut diesem Gesetz sind Brillen und Kontaktlinsen nicht als medizinisch notwendig anerkannt und daher nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung.
Eine medizinische Notwendigkeit wird durch einen Arzt bestätigt und muss in einer medizinischen Indikation begründet werden. Eine Brille oder Kontaktlinsen werden jedoch eher als eine kosmetische oder komfortbedingte Anschaffung betrachtet.
Aber nicht sofort den Kopf hängen lassen! Es gibt einige Ausnahmen, bei denen eine Kostenübernahme möglich ist, wie zum Beispiel bei bestimmten Augenerkrankungen oder bei bestimmten Berufen, wie beispielsweise Piloten, wo die Sehkraft eine wichtige Rolle spielt.
Jedoch können die Regelungen je nach Krankenkasse und Bundesland unterschiedlich sein. Daher empfiehlt es sich, sich bei der eigenen Krankenversicherung zu erkundigen, ob und inwieweit eine Kostenübernahme für eine Brille oder Kontaktlinsen möglich ist. Am einfachsten ist es, sich bei der eigenen Krankenkasse über gebotene Möglichkeiten zu informieren.
Warum werden Brillen & Kontaktlinsten nicht als medizinisch notwendig anerkannt?
Wie wir nun wissen, werden Brillen und Kontaktlinsen in der Regel nicht als medizinisch notwendig anerkannt und werden daher nicht als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Österreich inbegriffen. Unter einer medizinischen Notwendigkeit versteht man eine Anforderung, die eine medizinische Indikation, also eine klinische Begründung, hat. Eine Brille oder Kontaktlinsen werden jedoch eher als eine kosmetische oder komfortbedingte Anschaffung betrachtet. In vielen Fällen fällt die Brille auch leider „nur“ in die Kategorie Modeaccessoire.
Bei einer Hornhautverkrümmung oder einem Grauen Star ist eine Brille oder Kontaktlinsen allerdings eine medizinische Notwendigkeit. In diesen Fällen wird die medizinische Notwendigkeit von einem Arzt bestätigt und die Kosten können von der Krankenkasse übernommen werden.
Wie vorhin schon erwähnt, wissen wir jetzt, dass die Regelungen je nach Krankenkasse und Bundesland unterschiedlich sein können. Daher ist es empfehlenswert, sich unbedingt bei der eigenen Krankenversicherung zu erkundigen, ob und inwieweit eine Kostenübernahme für eine Brille oder für Kontaktlinsen als medizinisch notwendig anerkannt wird. Es gibt auch die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung, die diese Leistungen beinhaltet oder private Zusatzversicherungen, die die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen übernehmen. Das wäre also durchaus eine Überlegung wert und wir gehen in diesem Beitrag auch näher darauf ein.
Man kann durchaus behaupten, dass das Tragen einer Brille oder Kontaktlinsen für viele Menschen eine notwendige Investition ist, um ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu erhalten. Eine Brille oder Kontaktlinsen tragen dazu bei, die Sehkraft zu verbessern und eine größere Unabhängigkeit und Mobilität zu ermöglichen, aber es ist wichtig, die bestmögliche Lösung für die Kostendeckung zu finden, um diese Produkte zu erwerben.
Ausnahmen der Regel
Wie bei so vielen Dingen im Leben gibt es auch hier einige Ausnahmen von der Regel, dass Brillen und Kontaktlinsen nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Diese Ausnahmen beziehen sich in der Regel auf medizinisch notwendige Behandlungen mit passender Diagnose. Einige Beispiele für Fälle, in denen eine Kostenübernahme möglich ist, sind:
- Hornhautverkrümmung: Eine Hornhautverkrümmung, auch bekannt als Astigmatismus, ist eine Erkrankung des Auges, bei der die Hornhaut unregelmäßig geformt ist und dadurch die Bilder auf der Netzhaut unscharf erscheinen. Eine Brille oder Kontaktlinsen können helfen, die Sehkraft zu verbessern und die Symptome zu lindern.
- Grauer Star: Ein Grauer Star ist eine Erkrankung, bei der die Linse des Auges trüb wird und dadurch die Sehkraft beeinträchtigt wird. Eine Operation, bei der die trübe Linse entfernt und durch eine künstliche Linse ersetzt wird, ist die häufigste Behandlung. Nach der Operation werden in vielen Fällen eine Brille oder Kontaktlinsen benötigt, um die Sehkraft zu verbessern.
- Berufsbedingte Anforderungen: Einige Berufe erfordern eine besonders gute Sehkraft, wie z. B. Piloten, Feuerwehrleute oder Polizisten. In diesen Fällen kann eine Brille oder Kontaktlinsen als medizinisch notwendig anerkannt werden und von der Krankenkasse übernommen werden.
Fassen wir zusammen: Die Regelungen, die bestimmen, welche Leistungen von der Krankenversicherung übernommen werden, sind im Sozialversicherungsgesetz festgelegt und von Fall zu Fall unterschiedlich. Daher sollte der erste Schritt sein, sich vor dem Kauf einer Brille oder Kontaktlinsen bei der eigenen Krankenversicherung zu erkundigen, ob und inwieweit eine Kostenübernahme möglich ist.
Alternative Möglichkeiten | Welche gibt es?
Private Krankenversicherungen
Eine Alternative zur Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist die Option einer privaten Krankenversicherung. Private Krankenversicherungen bieten oft einen größeren Leistungskatalog als die gesetzlichen Krankenversicherungen und können daher auch die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen übernehmen. Es lohnt sich, sich über die verschiedenen Angebote zu informieren und zu vergleichen, um die beste Option für die individuellen Bedürfnisse zu finden. Einige private Krankenversicherungen bieten auch bestimmte Tarife an, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen abgestimmt sind, die häufiger eine Brille oder Kontaktlinsen benötigen.
Es gilt jedoch zu beachten, dass die Kosten für eine private Krankenversicherung in der Regel höher sind als die Beiträge für eine gesetzliche Krankenversicherung. Es lohnt sich daher, die Kosten sorgfältig zu vergleichen und abzuwägen, ob die zusätzlichen Leistungen die höheren Kosten rechtfertigen.
Private Zusatzversicherung
Noch eine Alternative zur Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung. Es gibt, wie nun bekannt, spezielle Zusatzversicherungen, die die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen übernehmen. Diese Versicherungen können entweder als separate Policen oder als Ergänzung zu einer bestehenden privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Man beachte, dass die Leistungen und Konditionen dieser Versicherungen von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein können. Einige Versicherungen beziehen sich nur auf bestimmte Arten von Brillen oder Kontaktlinsen, andere haben eine Deckelung der Kosten oder eine Obergrenze der Anzahl der erstatteten Brillen oder Kontaktlinsen pro Jahr. Es gilt daher: informieren, vergleichen und die beste Option für einen selbst finden.
Die Kosten für eine private Zusatzversicherung sind meistens niedriger als die Kosten für eine private Krankenversicherung, aber höher als die Beiträge für eine gesetzliche Krankenversicherung. Es lohnt sich daher auch hier, die Kosten sorgfältig zu vergleichen und abzuwägen, ob die zusätzlichen Leistungen die höheren Kosten rechtfertigen. Es ist wichtig, die Bedingungen und Leistungen der Versicherungen sorgfältig zu lesen, um sicherzustellen, dass sie den persönlichen Bedürfnissen entsprechen.
Angebote von Optikern
Ebenfalls eine weitere Alternative für die Finanzierung von Brillen und Kontaktlinsen ist die Möglichkeit eines zinsgünstigen Kredits oder einer Ratenzahlung. Viele Optiker bieten die Möglichkeit an, die Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen in Raten zu bezahlen. Dies kann eine gute Option sein, wenn die Kosten für die Brille oder Kontaktlinsen hoch sind und es nicht möglich ist, sie auf einmal zu bezahlen.
Man sollte aber nicht außer Acht lassen, dass Kredite und Ratenzahlungen häufig mit zusätzlichen Kosten wie Zinsen und Gebühren verbunden sind. Hier gilt es ebenfalls die Konditionen sorgfältig zu vergleichen und abzuwägen, ob die zusätzlichen Kosten die Vorteile einer Ratenzahlung aufwiegen. Es lohnt sich definitiv auch vorerst die Kreditwürdigkeit zu überprüfen, bevor man einen Kredit aufnimmt, um sicherzugehen, dass man in der Lage ist, die Raten pünktlich und vollständig zu bezahlen.
Staatliche Förderungen und Zuschüsse
Zu guter Letzt bietet sich als Alternative für die Finanzierung von Brillen und Kontaktlinsen die Möglichkeit, staatliche Förderungen oder Zuschüsse in Anspruch zu nehmen. In Österreich gibt es verschiedene staatliche Förderungen und Zuschüsse, die für bestimmte Gruppen von Menschen zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel für Menschen mit geringem Einkommen, Personen mit Behinderungen oder Senioren.
Es ist jedoch sehr wichtig zu beachten, dass diese Förderungen und Zuschüsse in der Regel sehr begrenzt sind und eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme sein kann, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie zum Beispiel das Vorliegen einer bestimmten Krankheit oder eine bestimmte Einkommensschwelle.
Fazit
Wie wir sehen können, gibt es verschiedene Gründe, warum Brillen und Kontaktlinsen in Österreich nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Allerdings gibt es einige gute alternativen Möglichkeiten, um die Kosten für diese Produkte zu decken, wie zum Beispiel durch private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und noch einiges mehr. Nimm dir Zeit bei der Recherche, informiere dich über die verschiedenen Angebote und vergleiche diese auch. Nur so kannst du die beste Option für dich finden. Erkundige dich auch bei der eigenen Krankenversicherung über mögliche Angebote, schlussendlich kostet dich das Fragen nichts. Auch wenn es die Krankenkasse nicht immer so sieht, Brillen und Kontaktlinsen sind für die meisten eine notwendige Investition, da es sich um die Gesundheit und das eigene Wohlbefinden handelt und jeder von uns das bestmögliche tun sollte, um dies aufrecht zu erhalten.
PS: Bist du bereits mit sozialer Nachhaltigkeit bekannt gemacht worden? Alles, was du darüber wissen solltest, kannst du hier nachlesen. Vielleicht interessiert dich aber auch, welche Augenfarbe die seltenste ist? Hier findest du die Antwort. Viel Spaß beim Lesen!
FAQ
Unter einer medizinischen Notwendigkeit versteht man eine Anforderung, die eine medizinische Indikation, also eine klinische Begründung, hat. Eine Brille oder Kontaktlinsen werden jedoch eher als eine kosmetische oder komfortbedingte Anschaffung betrachtet. Bei Ausnahmen wie einer Hornhautverkrümmung oder einem Grauen Star werden Brillen und Kontaktlinsen als medizinisch notwendig betrachtet.
Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen bieten oft die Möglichkeit die Kosten zu übernehmen. Jedoch ist zu beachten, dass provate Versicherungen meistens teuerer sind.
Oft werden von Optikern alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie zinsgünstige Kredite oder Ratenzahlungen angeboten. Weiters gibt es in Österreich verschiedene staatliche Förderungen und Zuschüsse, die für bestimmte Gruppen von Menschen zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel für Menschen mit geringem Einkommen, Personen mit Behinderungen oder Senioren.